Wie ist das weitere Vorgehen bei Interesse an einer Wohnung?
Via Kontaktformular können Sie die Verkaufsdokumentation anfordern, welche Ihnen per E-Mail zugestellt wird. Sobald Sie sich für eine Wohnung entschieden haben, kontaktieren Sie uns für die Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs. Parallel nehmen Sie mit Ihrer Hausbank oder mit einer Bank, welche das Projekt geprüft und die Verkaufspreise verifiziert hat, Kontakt auf, um die Finanzierung abzuklären. Anlässlich der detaillierten Projektvorstellung in unseren Büroräumlichkeiten, erhalten Sie umfassende Informationen zum Projekt, zu Ihrer Wunschwohnung, zur Materialisierung sowie zum weiteren Vorgehen. In unserem Showroom haben Sie zudem die Möglichkeit, die ausgewählten Materialien bereits live zu erleben.
Welche Wohnungen sind noch verfügbar?
Die aktuelle Verfügbarkeit der Eigentumswohnungen sehen Sie in der Wohnungsübersicht beim Angebot. Da sich der Status bei den Vorreservationen ändern kann, empfehlen wir Ihnen, die gewünschte Wohnung direkt bei uns anzufragen. Sie erhalten von uns eine persönliche Auskunft zum aktuellen Status und zu den nächsten Schritten.
Was bedeutet Vorreservation?
Mit einer Vorreservation sichern Sie sich Ihre Wunschwohnung unverbindlich für eine vereinbarte Frist. So haben Sie genügend Zeit, die Finanzierung zu klären und offene Fragen zu besprechen. Sollte Ihre Wunschwohnung bereits vorreserviert sein, nehmen wir Sie gerne auf die Warteliste auf.
Wie kann ich eine Wohnung verbindlich reservieren?
Anlässlich des Beratungsgesprächs erhalten Sie von uns ein Formular für die Reservation, die sogenannte Reservationsvereinbarung. Damit die Wohnung für Sie verbindlich reserviert werden kann, benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte und unterzeichnete Reservationsvereinbarung, eine Anzahlung sowie die Finanzierungsbestätigung einer Bank.
Wie viel Eigenkapital benötige ich für den Kauf einer Eigentumswohnung?
In der Schweiz verlangen Banken in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel. Ein Teil davon muss aus sogenannten «harten» Eigenmitteln stammen, beispielsweise aus Ersparnissen, Wertschriften oder Guthaben der Säule 3a. Die konkreten Anforderungen hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem finanzierenden Institut ab.
Welche Kosten fallen neben dem Kaufpreis an?
Neben dem Kaufpreis fallen weitere Kosten an. Dazu gehören insbesondere Kosten für die öffentliche Beurkundung und den Grundbucheintrag, Kosten im Zusammenhang mit der Finanzierung sowie allfällige Mehrkosten für individuelle Ausbauwünsche, welche vom Standard abweichen.
Was bedeutet «Kauf ab Plan»?
Beim Kauf ab Plan entscheiden Sie sich für Ihre Wohnung, bevor diese fertiggestellt ist. Grundlage für Ihren Kaufentscheid bilden unter anderem die Verkaufsdokumentation, Grundrisse und der Baubeschrieb. So können Sie sich frühzeitig Ihre bevorzugte Wohnung sichern und je nach Baufortschritt individuelle Ausbauwünsche einbringen.
Wie ist die Bezahlung beim Kauf ab Plan geregelt?
Die Zahlungsmodalitäten sind im Kaufvertrag festgelegt. Bei Neubauprojekten erfolgen Zahlungen häufig nach einem definierten Zahlungsplan beziehungsweise entsprechend dem Baufortschritt. Vor Vertragsabschluss erhalten Sie eine transparente Übersicht über Kaufpreis, Zahlungsfristen und die weiteren finanziellen Rahmenbedingungen.
Was bedeutet Stockwerkeigentum?
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie Stockwerkeigentum. Sie erhalten das Sonderrecht, Ihre Wohnung sowie die dazugehörigen Nebenräume ausschliesslich zu nutzen und innen auszubauen. Gleichzeitig sind Sie Miteigentümer der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft, beispielsweise des Grundstücks, der Fassade, des Dachs, des Treppenhauses und weiterer gemeinschaftlicher Anlagen.
Welche Möglichkeiten bestehen, um die Wohnung individuell mitzugestalten?
Je nach Projekt und Stand der Bauarbeiten bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Innenausbau nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten. Dazu können beispielsweise Bodenbeläge, Wandplatten, Sanitärapparate oder die Küchenausstattung gehören. Die konkreten Wahlmöglichkeiten und Termine werden Ihnen im Rahmen der Käuferbetreuung, nach erfolgter Kauvertragsunterzeichnung, erläutert.
Wann wird der Kaufvertrag meiner Wohnung unterzeichnet?
Die Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt nach dem Baustart. Einige Wochen davor erhalten Sie den Kaufvertragsentwurf sowie alle relevanten Dokumente zur Weiterleitung an Ihre finanzierende Bank. Diese stellt Ihnen das unwiderrufliche Zahlungsversprechen aus, welches anlässlich der Kaufvertragsunterzeichnung vorliegen muss.
Wann kann ich meine neue Wohnung beziehen?
Der voraussichtliche Bezugstermin wird in den Verkaufs- beziehungsweise Vertragsunterlagen festgehalten. Da der definitive Termin vom Baufortschritt abhängig ist, werden Sie während der Realisierung laufend über die Terminplanung informiert. Vor der Übergabe findet eine gemeinsame Abnahme der Wohnung statt.